Das Neue

CoopGo Politik des Wandels ist ein "Sammelbegriff" zur Schaffung einer "Kooperations-Gesellschaft". Alle Parteien des Bundestages reden gern von Kooperation und Genossenschaften. Die Wirklichkeit sieht aber anders aus: Was man als "Kooperation" ausgibt, hat mit wahrer Kooperation - kurz: Coop genannt - nur ganz wenig zu tun. Kooperation ist bei den Parteien sozusagen das "Feigenblatt", um weiterhin Kurs auf "Konkurrenz" zu halten. Der Bürgerwille ruft jedoch mehrheitlich nach "Miteinander". Coop heißt auch: "Konsequenter Erhalt unserer Lebensgrundlagen". Konkurrenz wird niemals das, was sie verursacht hat, auch selbst verändern können bzw. wollen. CoopGo-Politik will - deutlich erkennbar - den "kooperativen Wandel"! Das "Staatsziel Kooperation" soll deshalb im Grundgesetz (Art.20) festgelegt und ein "Marshall-Plan" für den Kooperativen Wandel geschaffen werden!

2021-09-06

„Corona“ – Aus Krisen entstehen die Chancen. Ein (kooperativer) Paradigmenwechsel in der „Gesundheitspolitik?!

  

Diverse Fragen (Essenz)

Wir können es nicht mehr hören: Ständig erzählt man uns, wie „schlimm“ alles wegen „Corona“ ist. Die Wirtschaft, die Gesundheitskosten, die Staatsschulden, die „Impf-Pflicht“, …. die Zukunft. Alles im Griff signalisieren die Politiker und greifen zu dem „Wundermittel“ Zwang. …

·         Alle müssen sich impfen lassen

·         Alle müssen den Schaden bezahlen

·         Alle müssen „kürzertreten“ …. usw.

Müssen und Zwang scheinen die einzigen Antworten zu sein, die unseren Politikern einfallen. …

Und es ist zu vermuten, dass die „echten Knüller“ erst nach der Bundestagswahl präsentiert werden. …

Ob die Krise wirklich so ist, wie sie dargestellt wird, werden wir erst später wirklich erfahren. …

„Angstmache“ ist kein wirklich intelligentes „Politik-Konzept“. Es verschlimmert mehr als es verbessert. …

Bereits jetzt liegen die jährlichen Gesundheitskosten bei 425.000 Millionen Euro pro Jahr. (Hört sich deutlicher an, als 425 Mrd.) Und diese Kosten werden noch deutlich steigen, nicht nur wegen Corona, aber auch deswegen. …

Grandios der Einfallsreichtum einer Politik, die behauptet, Zukunftsfähigkeit zu gestalten. Dabei ist es keine Kunst, das Geld „anderer Menschen“ auszugeben. ….

Und die Kosten für eine besser Umwelt? Auch dafür wird es einfach neue Steuern geben. ….

Zwang“ für was, warum, weshalb …, diese Politik ist einfach nur phantasielos, aber nicht zukunftsfähig. Es müsste Grundlegendes an diesem System verändert werden. …

Zeigt uns nicht gerade „Corona“, dass jetzt der Zeitpunkt für eine intelligentere Form der Politik gekommen ist?!

Angst ist sicherlich der „dümmste“ Weg, aber Politiker sind wohl nur bereit, diesen zu gehen. ….

Habt ihr ein paar Hinweise, wie es auch anders gehen könnte, z.B. etwas „Querdenkerisches“?

Antwort (Essenz)

Eine wirklich interessante Frage. Wir wundern uns schon einige Zeit, weshalb so wenig Bürger nicht mal einen Moment stehenbleiben und z.B. die Frage stellen:

·         Politiker. ist das wirklich Alles, was ihr anzubieten habt, um von uns das „VERTAUEN“ zu bekommen, für die nächste 4 Jahre unser Land zu „steuern“ (statt nur dauernd weiter zu „besteuern“!)?

Wenn ihr möchtet, setzen wir die Diskussion gern fort, denn das Land benötigt mehr „Fragesteller“ als Bürger und nicht nur fruchtlose „Moserei“ und „wütende“ Verweigerer oder angstmachende „Verschwörer“.

Wir wollen uns zunächst nur auf 2 Aspekte konzentrieren:

 

A.   Die Trennung der Gesetzgebung in „Herstellen von Gesetzen“ und Abstimmen über die selbst hergestellten Gesetze. Beides in gleicher Hand ist überholt. Und wie wir sehen, sind die Politiker damit zunehmend sogar überfordert. …

 

Wir nennen das:

 

·         Kooperative Gesetzgebung

 

B.   Die Freie Wahl der „Gesundheitswege“. Die Bezahlung der „Gesundmacher“ erfolgt nur noch nach erkennbaren „Erfolg“! (nachvollziehbarer Fortschritt in Richtung Gesundheit) und nicht – wie bisher – nach Zeitaufwand und ohne nachweislichen Erfolg.

 

Wir nennen das:

 

·         Gesundheits-Kooperation statt „Krankheits-Konkurrenz“

 

Dabei kommt es nicht mehr darauf an, ob jemand Medizin „studiert“ hat, sondern ob jemand den beabsichtigten Erfolg bei der „Gesundheits- Betreuung“ nachweist. Natürlich sollte es Einrichtungen geben, die diesen Bereich fachlich beurteilen. Aber es sollte davon abgewichen werden, ausschließlich ein „Medizin-Studium“ als Grundlage für potentielle Erfolge zu sehen.

Der Grundsatz sollte (verkürzt) lauten:

 

·         Wer heilt hat Recht, ist gut und richtig!

 

Sie haben natürlich Recht, wenn Sie auf die „Horror-Zahl“ von jetzt bereits ca. 425.000 Millionen EU verweisen. Aber das ist wohl noch nicht alles. Auf die Bürger werden weitere Kostensteigerungen kommen! Z.B. werden die „Krankenkassen“ (die künftig eher „Gesundheiskassen“ heißen sollten), zusätzliche Kostensteigerungen in Form von Beitrags-erhöhungen an Betriebe und Bürger weiterleiten!

 

Was wir jedoch – während der „Corona-Laufzeit“ - vermissen, ist, dass die Verbände der „Erweiterten Heilbereiche“ (wir sprechen bewusst nicht von „alternativ“ eher von „kooperativ“ oder „erweitert“) fast überhaupt nicht – öffentlich wirksam -  in Erscheinung getreten sind. Dabei bietet „Corona“ quasi eine „Start-Rampe“, endlich den Gesundheitsbereich „mehrgleisig“ zu organisieren!

 

Auch im Bereich „Impfung“ oder gar „Impf-Pflicht“ hätte es eigentlich Unterstützung für die Entscheidungsfindung der Bürger aus disem Bereich bedurft. War es „verordnete“ Schweigsamkeit“ oder nur ängstliche „Anpassung“? Egal, was es war, es war jedenfalls nicht „vertrauens-bildend“. …

 

Auf was wäre noch hinzuweisen?

 

Vielleicht auf die Idee, künftig den Politikbereich Gesundheit gänzlich neu zu ordnen. Dazu könnte man z.B. einen „Sachverständigen-Beirat“ bestellen, der nicht nur ungebunden von politischen und pharma-wirtchaftlichen Interessen wirkt, sondern auch öffentlich tagt und eigenständig die Bevölkerung informiert.

 

Und wie wäre es z.B. mit einer (kooperativen) „Bundes-Gesundheits-Stiftung“ und der Entwicklung von anderen kooperativen Konzepten, wie z.B. eines Konzeptes „Gesundheit mit Genossenschaft“. ….  

 

Sofern weiterer Diskussionsbedarf besteht, sind wir sehr offen, bitten jedoch darum möglichst auch eigene Ideen einzubringen.

 

Achtung: Für wirksames „quantenhaftes Denken“ – auf das wir gern hinweisen – sind folgende Handlungen wichtig:

 

·         Vermeide (möglichst jede Form von) Kritik!

·         Formuliere klare und eindeutige Absichten, was gewollt wird!

·         Schaffe klare Bilder, die zeigen, wie die „beabsichtigte Zukunft“ aussehen sollte!

·         Vermeide Diskussionen wie: „Wer hat Recht“?

·         Suche Gespräche (möglichst nur) mit Gleichgestimmten!

·         Sieh dich als Gestalter, nicht als „Opfer“!

 

Viel Freude bei der (weiteren) Ausgestaltung einer kooperativen Welt. ….

 

CoopSpirit - Die Kooperative Intelligenz in Aktion

Redaktion: AG „QuAntworten – QuantThink““ im IWMC QuantenInstitut - Internationale WissenschaftsCooperation für angewandte Quantenphysik - Kontakt:  info@quanteninstitut.de

Unsere Berater in Sachen Kooperationen: SmartCoop Forschungsinstitut (SCFI) der „ThinkTank“ im Bundesverband MMW (Cooperations- und Genossenschafts-Wirtschaft)

 

 

2021-09-05

Die neue Rolle der Parlamente: Eine Trennung von „Erstellung der Gesetze“ und „Abstimmung über die selbsterstellten Gesetze“ …

  

Diverse Fragen (Essenz)

Ist die parlamentarische Demokratie wirklich noch zeitgemäß? Über 200 Jahre haben wir das gleiche Prinzip: Die Abgeordneten erstellen die Gesetze und stimmen danach über ihre „eigenen“ Gesetze ab. Im Zeitalter der Digitalisierung ist eine grundlegende Veränderung angebracht. …

Antwort (Essenz)

Eine wirklich interessante Sichtweise. Aus unserer Sicht spricht absolut nichts dagegen, eine solche Veränderung anzustreben. …

Nehmen wir an, die Parlamente entscheiden sich dafür „ihre“ Gesetze vorzubereiten. Statt über diese Gesetze z.B. im Bundestag abzustimmen, würde den Bürgern die „Selbstabstimmung“ übertragen. Das gilt zumindest über grundlegende Gesetze, wie z.B. solche, die sich direkt auf die Bürger auswirken. …

Man könnte zunächst durchaus ein „Quorum“ einrichten (z.B. 2/3). …

Wichtiger als über Details zu diskutieren, wäre es  zunächst eine solche Idee aufzugreifen und diese den Bürgern zur breiten Diskussion vorzustellen. ..

Es geht um einen „Paradigmenwechsel“. Wir befinden uns zunehmend an einer „kritischen“ Schwelle, die tief in die Lebensprinzipien eingreifen. Das sollte man mit den Bürgern abstimmen; oder fehlt der Mut zu Reformen? …

Es wäre töricht, solche Ideen einfach abzuweisen und sich dann über „Politikverdrossenheit“ zu beklagen. …

CoopSpirit - Die Kooperative Intelligenz in Aktion

Redaktion: AG „QuAntworten – QuantThink““ im IWMC QuantenInstitut - Internationale WissenschaftsCooperation für angewandte Quantenphysik - Kontakt:  info@quanteninstitut.de

Unsere Berater in Sachen Kooperationen: SmartCoop Forschungsinstitut (SCFI) der „ThinkTank“ im Bundesverband MMW (Cooperations- und Genossenschafts-Wirtschaft)

 

 

2021-08-18

Verfassungsrechtliche Bedenken bei der Verschmelzung von Genossenschaften. Die Lösung: Kooperation statt Verschmelzung!

   

Der Kern des Themas:

Die Anzahl der Genossenschaften in Deutschland scheint zu stagnieren, während in anderen Ländern der EU die Genossenschaften enorm aufwachsen. Vergleichen wir Deutschland (unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bevölkerungszahlen) mit Frankreich oder Italien, dann ist zu konstatieren: Wir sollten ca. 35.000 bzw. sogar 81.000 Genossenschaften in Deutschland haben. Tatsächlich sind es jedoch nur zwischen 7.700 bzw. 8.000 (!). Einer der Gründe, weshalb der Zuwachs an Genossenschaften stagniert, ist eine systematische „Verschmelzungs-welle“. Dabei entsteht ein interessantes Paradoxon: Die „Gralshüter“ des Genossenschaftswesens scheinen sogar aktiver „Motor“ in diesem „Genossenschafts-Verschmelzungs-Monopoly“ zu sein. Deutlich dabei erkennbar: Das Verbandsinteresse.

Das wäre vielleicht nicht zu kritisieren, wenn dabei nicht originäre Mitgliederinteressen zur Disposition gestellt würden. Um solche und ähnliche – gewiss unbequeme – Vorhaltungen auszuräumen, sollten alle Seiten ein virulentes Interesse daran haben, zumindest Klarheit zu bekommen, dass so etwas verfassungsrechtlich in Ordnung ist. Eine Vertreterversammlung ist die Ausnahme, das Original ist und bleibt die Mitgliederversammlung (Generalversammlung). Wie wäre es, wenn alle Seiten erkennen würden, dass jetzt das Verfassungsgericht Klarheit bringen sollte. Der Beitrag ist nicht „für“ oder „gegen“ jemand, er dient einzig dazu, die Rechte der Souveräne in Genossenschaften (die Mitglieder) wieder zur Geltung zu bringen. Wie wäre es, wenn sich ALLE,  die qua Gesetz sich um ein zukunftsfähiges Genossenschaftswesen in Deutschland bemühen wollen, jetzt einen würden:

·         Gemeinsam Klarheit zu bekommen über die Stellung der Souveräne, die Mitglieder in den Genossenschaften!

Denn: Nur um die Mitglieder kann es gehen!

Wir laden alle Politiker, Verbandsfunktionäre, Vorstände, Aufsichtsräte und Mitglieder in Genossenschaften ein - hier und jetzt - mittels Verfassungsbeschwerde Klarheit zu schaffen. Was den deutschen Genossenschaften jetzt am wenigsten nützen würde ist:

·         Der bittere Nachgeschmack, Genossenschafts-Verbände könnten selbst ein Teil des Problems sein.

Das würde automatisch die Kräfte stärken, die seit längerem die Frage stellen:

·         Wäre es nicht dringend notwendig, das deutsche Genossenschaftsrecht endlich an die EU-Standards anzugleichen? …       

Frage (Essenz)

Ich bin Mitglied einer Genossenschaft, die nunmehr beabsichtigt, mit einer anderen Genossenschaft zu verschmelzen. Aufgrund dieser beabsichtigten Verschmelzung, deren Sinn ich und viele andere Mitglieder nicht erkennen,   habe ich – in Abstimmung mit anderen Mitgliedern – Vorstand und Aufsichtsrat gebeten, die Gründe - aus der Sicht der Mitglieder - für diese Maßnahme darzulegen. Dies ist jedoch abgelehnt worden und man verweist auf die Gesetzeslage, wonach die Vertreterversammlung zu entscheiden hätte.

Wir haben jedoch Zweifel, ob die Vertreterversammlung überhaupt befugt sein kann, faktisch über eine Auflösung unserer Genossenschaft zu entscheiden.

Sicherlich ist es gesetzlich möglich, eine Vertreterversammlung statt einer Generalversammlung (Mitgliederversammlung) einzurichten. Das Gesetz sieht aber auch vor, dass jederzeit die Vertreterversammlung wieder in eine (übliche) Generalversammlung „zurückgewandelt“ werden kann. Zahlreiche Mitglieder haben Bedenken, ob eine Vertreterversammlung überhaupt hinreichend befugtt sein kann, komplett die ursprüngliche Genossenschaft sozusagen aufzulösen. …

Ich und alle anderen Mitglieder sind in unsere Genossenschaft eingetreten, weil sie sich mit ihr identifiziert haben. Sie wären sicherlich kaum Mitglied geworden in einer weitaus größeren Genossenschaft, die unseren ursprünglichen Interessen kaum mehr entsprechen kann.…

Wir haben den Vorstand aufgefordert, zu einer Informationsveranstaltung einzuladen, was abgelehnt wurde, ebenfalls mit dem Hinweis, die „Vertreter“ wären informiert und das würde ausreichen.

Nunmehr ist erkennbar, dass man sogar mit Prozessen droht, wenn Mitglieder mit Mitgliedern in Kontakt treten wollen. Es werden Maßnahmen der Einschüchterung eingesetzt. Sogar der Datenschutz wird funktionalisiert. Das sind alles Maßnahmen, die einer Genossenschaft unwürdig sind und man argumentiert mit „Datenschutz“. Er dient aber nicht dem Schutz der Mitglieder und soll Angst auslösen, damit sich in der Mitgliedschaft kein „Widerstand“ formieren kann, der dazu führen könnte, dass die Genossenschaft letztlich doch eigenständig bleibt. …

Wir machen einzig von unseren Rechten als Mitglieder Gebrauch. ….

Inzwischen haben wir den Eindruck, dass es eigentlich nicht um das Wohl unserer Genossenschaft geht, sondern um die Interessen Dritter, in diesem Fall wohl die Verbände. …

Mit dem Vollzug einer Verschmelzung, wird unsere ursprüngliche Mitgliedschaft zur Genossenschaft A derart gravierend verändert, dass es angemessen wäre, wenn dazu alle Mitglieder besonders informiert und das Votum aller Mitglieder eingeholt würde. Nur dann wäre es z.B. möglich, dass die Mitglieder den von ihnen gewählten Vertretern Hinweise und Aufträge erteilen könnten. Bei der damaligen Wahl der Vertreter wurde den Mitgliedern nicht mitgeteilt, dass innerhalb der Wahlperiode diese Vertreter befugt sein könnten, sogar über eine Verschmelzung unserer Genossenschaften mit weitreichenden Folgen zu entscheiden. Es ist zu bezweifeln, dass die Zusammensetzung der Vertreter in der jetzigen Form überhaupt zustande gekommen wäre, wenn damals bekannt gewesen wäre, dass innerhalb der Wahlperiode quasi „Auflösungsentscheidungen“ bezüglich unserer Genossenschaft zu treffen wären. …

Es kann nicht hingenommen werden, dass z.B. bei solchen Entscheidungen einer Aktiengesellschaft, alle Aktionäre an der Entscheidungsfindung und Willensbildung teilnehmen können, während man in einer Genossenschaft fast alle Mitglieder ausschließt und die Entscheidungen von wenigen „Vertretern“ getroffen werden. …

Wir sehen insbesondere folgende Probleme, bei denen massiv in unsere Grundrechte (z.B. Eigentum, Vereinigungsfreiheit) eingegriffen wird:

·         Ohne Mitwirkungsmöglichkeit der Mitglieder wird ihre Genossenschaft sozusagen aufgelöst. Daraus entstehen zahlreiche Nachteile, auf deren Vermeidung die Mitglieder jedoch kein Recht haben, einzuwirken.

·         Man kann durchaus sagen: Das Grundrecht jedes Mitglieds auf Vereinigungsfreiheit wird durch eine Verschmelzung ausgehöhlt.

·         Außerdem erfolgt ein enteignungsgleicher Eingriff, denn für den Fall einer Auflösung unserer Genossenschaft (z.B. Liquidation) wären die Mitglieder durchaus am aufgebauten Gesamtvermögen beteiligt.

Außerdem gibt es genügend Möglichkeiten, andere Formen zu wählen, um ggf. unsere Genossenschaft zu stärken. Diese wurden jedoch überhaupt nicht zur Wahl gestellt. Es wird zwar behauptet, ist aber nicht bewiesen, dass eine Verschmelzung der beste und einzige Weg ist, um dauerhaft unsere Genossenschaft zu sichern. …

Wir haben den Eindruck, dass die Verschmelzung gezielt von außen „gesteuert“ wird und es nicht um die „Sorge“ um unsere Genossenschaft und/oder die Mitgliederinteressen geht, sondern um Interessen Dritter.

Wir erkennen immer mehr, dass „Verbandsinteressen“ vorrangig und Mitgliederinteressen nachrangig Bedeutung haben. …

So kann die grundgesetzlich geschützte Vereinigungsfreiheit einfach nicht gemeint sein!

Wie wäre dazu Ihre Meinung? 

 

Hinweis:

(Der Geamttext wird in der Zeitschrift ZfuGK veröffentlicht)  

Redaktion: Fachgruppe  Genossenschaftskommentar im SmartCoop ForschungsInstitut (SCFI) dem ThinkTank des MMWCoopGo Bundesverband der Cooperations- u. Genossenschaftswirtschaft e.V. (i.V.m. Experten aus Theorie und Praxis) www.bundesverband-mmw.de   gks@menschen-machen-wirtschaft.de

 

  

2021-06-27

Mitgliederförderung - Ein "zweischneidiges Schwert"?!

 

CoopGo-Dialoge zu einer zeitgemäßen Genossenschafts-Theorie

 

Thema:

 

Mitgliederförderung – Ein „zweischneidiges Schwert“?!

 

Intro – (Die Essenz zahlreicher ähnlicher Fragen bzw. Hinweise)

 

Es klingt gut:

·       Die Förderwirtschaft der Mitglieder einer Genossenschaft ist sozusagen „System-Voraussetzung“, um diese Rechtsform zu wählen.

Also eigentlich „alles klar“, ohne Mitgliederförderung kann:

·       Weder eine Genossenschaft gegründet werden, noch darf

·       eine Genossenschaft ohne Mitgliederförderung als Rechtsform bestehen bleiben.

Aber es sieht nur „klar“ aus, denn was und wie zu „fördern“ ist, darüber streiten sich sozusagen die (Rechts- und Steuerrechts-) Gelehrten. …

Unklar bleibt also:

·       Was genau ist diese Mitglieder-Förderung, wo beginnt sie, wo endet sie, wie wandelt sie sich und welchen Einfluss hat sie auf die Leistungsfähigkeit einer Genossenschaft. …

Als ob das nicht schon genügend „Auftrag und Aufgabe“ für Genossenschaftsverbände wäre, es ist dennoch nur ein „Ausschnitt“ des Gesamt-Themas mit Namen, wie z.B.:

·       Kooperativer Wandel

·       Kooperative Intelligenz

·       Ganzheitliche und nachhaltige Kooperations-Verantwortung

·       Genossenschaft-2.0, etc.

Interessant ist, dass vor allem jüngere „Geno-Starter“ auf diese Situation aufmerksam machen. …

Von besonderem Interesse war für sie vor allem, warum es scheinbar keine Rolle spielt, wie eine Genossenschaft sich gegenüber ihrer „Mit-Welt“ darstellt …

 

Die „SmartCoop-Dialoge-Sicht“

 

Treffender könnte man eigentlich nicht umschreiben, dass es dringend einer neuen, d.h. zeitgemäßen „Genossenschafts-Theorie“ bedarf!

Würden wir diese Situation verkürzt zusammenfassen wollen, könnte man durchaus sagen:

A.   Genossenschaften werden derzeit (politisch) als (fester) Bestandteil der Konkurrenz-Gesellschaft angesehen, sind sozusagen, „Teil des alten Systems“.

B.  Genossenschaften sind (noch) keine „besondere“ Rechtsform, auch wenn es zunächst so zu erscheinen vermag.

C.  Sie sind jedoch „gestaltungsfähig“ (wie andere Rechtsformen auch), sich über ihre (alte) „Innen-Sicht“ hinauszubewegen.

D.  Es könnte sich – über kurz oder lang – jedoch in zahlreichen Genossenschaften die Einsicht durchsetzen (müssen), dass die „Mitgliederförderung“ nur deshalb entsteht, weil entsprechende Erträge aufgrund der „Außenbeziehung“ entstanden. Daraus sollte die Frage entstehen, woraus genauer resultierten  diese Erträge?

E.   Jede Genossenschaft „steuert“ – entweder bewusst oder unbewusst – Angebot und Absatz, also ihre Erträge, die wiederum dem Nutzen der Mitglieder dienen (Förderung der Mitglieder).

F.   Somit könnte sich – aus dieser „nutzenden“ Mitgliedschaft – durchaus die Frage stellen, z.B. die Erträge getrennt auszuweisen, nach

·       Erträge, die nachhaltig und ganzheitlich Nutzen stiften und

·       Erträge, die das nicht tun.

G.  Bei Genossenschaften, die z.B. mittels dieser Rechtsform-Entscheidung „Sonder-Vorteile“ (z.B. Steuern, etc.) erreichen, könnte durchaus die Einsicht wachsen, einen Teil dieser „Rechtsform-Vorteile“ in einen „Kooperations-Fonds“ oder eine „Kooperations-Stiftung“ einzubringen, um z.B. „Geno-Starter“ zu fördern.

Wir betonen ausdrücklich, dass wir uns erst ganz am Anfang grundlegenderer Debatten befinden, die sozusagen als „Weckruf“ dienen sollen, einen Wirtschafts- oder Gesellschafts-Sektor mit Namen „Selbstorganisation des Kooperativen Wandels“ zu entwickeln. …

Schon jetzt dürfte deutlich sein:

H.  Die über 200 Jahre „alte“ Genossenschafts-Theorie (Raiffeisen / Schulze-Delitzsch) hält uns unnötig „gefangen“, um dem Anspruch einer neuen Zeit und vor allem der Überzeugung junger Mitglieder in Genossenschaften (Geno-Starter) zu entsprechen. …

Es fehlt das „WOW-Gefühl“ und die Identifikation mit dem WIR, das jetzt dringend benötigt wird, um Zukunft gemeinsam zu gestalten.

In diesem Sinne werden auch die Begriffe

·       „Staatsaufsicht“ / „Staatskontrolle“

und

·       „Zwangsmitgliedschaft“ (in Verbindung mit „Mehrwert“)

zur Diskussion und Disposition stehen …

Die Diskussion beginn – so zeigen die „Dialoge“, beginnt „Fahrt“ aufzunehmen. …

 

Unsere Dialogpartner:  CoopGo-Arbeitskreis Geno-Starter

Kooperative Intelligenz – Unser eigener Körper zeigt, dass es geht …

Hinweis: Wir veröffentlichen hier lediglich Auszüge aus unseren Antworten.  

Redaktion: FG CoopGo-Dialoge im SmartCoop Forschungsinstitut (SCFI) dem ThinkTank des Bundesverbandes MMW e.V. (www.bundesverband.de)